Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileVorschriftenBBMTV Metall§ 5 BMTV Metall 

Entscheidungen zu "§ 5 BMTV Metall"

Übersicht

LAG-HAMM – Urteil, 18 Sa 1411/03 vom 05.09.2007

Nach § 5.1 Abs. 1 BMTV Metall ist Montagestelle die Stelle, von der aus der Beginn der Arbeitszeit berechnet wird. Ist auf einem Werksgelände diese Stelle nicht die konkrete Montagestelle selbst, sondern ein Zeiterfassungsgerät in einer Nebenhalle, so ist diese Stelle auch für die Bestimmung der Entfernung zwischen dem entsendenden Betrieb und der Montagestelle maßgebend.

Entscheidungen zu weiteren Paragraphen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "Entscheidungen zu § 5 BMTV Metall" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum