Die Vermögensnachteile, die ein Käufer infolge einer arglistigen Täuschung erleidet, bilden unselbständige Faktoren eines einheitlichen Schadensersatzanspruchs; für sie können deshalb keine unterschiedlichen Verjährungsfristen gelten.
a. Die nicht "alsbaldige" Abgabe ins Streitverfahren berührt die verjährungshemmende Wirkung der Zustellung nicht.
b. Bei rückständigen (Vertrags-)Zinsen beginnt die Verjährung nach § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB jedenfalls erst nicht mit dem Schluss des Jahres, in dem die Zinsen jeweils fällig geworden sind.
Ansprüche des Leasingnehmers gegen den Leasinggeber auf Rückzahlung von Mehrwertsteuerbeträgen, die der Leasingnehmer ohne Rechtsgrund periodisch auf die Leasingraten gezahlt hat, sind Ansprüche auf regelmäßig wiederkehrende Leistungen, die nach § 197 BGB a.F. der vierjährigen Verjährung unterliegen. Sie verjähren auch dann nicht entsprechend § 196 BGB a.F. in zwei Jahren, wenn für Ansprüche des Leasinggebers die zweijährige Verjährung nach § 196 Abs. 1 Nr. 6 BGB a.F. gilt.
Der Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung von Vorschüssen nach § 28 Abs. 2 WEG ist auf regelmäßig wiederkehrende Leistungen im Sinne von § 197 BGB a.F. gerichtet.
Der Anspruch aus § 20 GmbHG auf Verzugszinsen verjährte nach § 197 a.F. BGB in vier Jahren.
Die erstmals in der Berufungsinstanz erhobene Einrede der Verjährung ist nicht nach § 531 Abs. 2 ZPO ausgeschlossen, wenn der zugrunde liegende Sachverhalt unstreitig ist und bei Zulassung keine Beweisaufnahme erforderlich wird.
Zur Anwendung des § 197 BGB a. F. auf den Darlehensrückzahlungsanspruch der Bank nach erfolgter Kündigung (NZB zurückgewiesen, BGH, XI ZR 335/04, Beschluss vom 13. Dezember 2005).
1) In der einseitigen Nennung eines Zahlungszieles liegt keine wirksame kalendermäßige Bestimmung der Leistungszeit; diese bedarf der Vereinbarung, wenn der Schuldner allein durch Zeitablauf in Verzug geraten soll.
2) Die Bestimmung der Leistungszeit nach § 315 BGB durch den Gläubiger setzt voraus, dass ihm ein solches Bestimmungsrecht vertraglich eingeräumt wurde.