1. Stehen keine anderen Schätzungsgrundlagen zur Verfügung, darf das FA bei der Aufstellung der sog. Mietspiegel als letztes Hilfsmittel auf eine Rahmenmiete zurückgreifen, die auf der Grundlage durchschnittlicher Grundstücks- und Baukosten aus den regelmäßigen Kapital- und Bewirtschaftungskosten am Bewertungsstichtag hergeleitet wurde ("Kostenmiete").
2. Bei der Schätzung der "Kostenmiete" für freifinanzierten Wohnungsbau kann von einem Kostenfaktor von 7 v.H. ausgegangen werden.