Bei der Bewertung nichtnotierter Anteile an Kapitalgesellschaften, deren Wert sich nicht aus letztjährigen Verkäufen ableiten läßt, hat die Hinzurechnung einer Schachtelbeteiligung gemäß § 11 Abs. 2 Satz 4 BewG i.d.F. des Zinsabschlaggesetzes vom 9. November 1992 (BGBl I, 1853, BStBl I 1992, 682) zu unterbleiben, wenn die Schachtelbeteiligung an einer Kapitalgesellschaft mit Geschäftsleitung im Beitrittsgebiet besteht.
BewG a.F. § 11 Abs. 2 Satz 4, § 102 Abs. 1, § 136 Nr. 3 Buchst. b (und Nr. 4 Buchst. c)