Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileVorschriftenBBeurkG§ 13 Abs. 1 BeurkG 

Entscheidungen zu "§ 13 Abs. 1 BeurkG"

Übersicht

BGH – Urteil, V ZR 431/02 vom 18.07.2003

a) Wird in der Niederschrift auf eine andere notarielle Niederschrift verwiesen, die nach den Vorschriften über die Beurkundung von Willenserklärungen errichtet worden ist, so liegt, wenn diese Niederschrift nicht verlesen worden ist, eine wirksame Beurkundung nur vor, wenn die Beteiligten erklärt haben, daß ihnen der Inhalt der anderen Niederschrift bekannt ist und daß sie auf das Verlesen verzichten. Fehlt entgegen § 13a Abs. 1 Satz 2 BeurkG in der Niederschrift die Feststellung, daß diese Erklärungen abgegeben wurden, so steht dies der Wirksamkeit nicht entgegen.

b) Fehlt in der Niederschrift die Feststellung nach § 13a Abs. 1 Satz 2 BeurkG, so hat dies auf die allgemeinen Grundsätze über die Darlegungs- und Beweislast in einem Rechtsstreit zwischen den beteiligten Vertragsparteien keinen Einfluß.

OLG-STUTTGART – Urteil, 3 U 123/01 vom 14.11.2001

Der Vorname und der Anfangsbuchstabe des Nachnamens genügen nicht zur Unterzeichnung eines notariell beurkundeten Kaufvertrages.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 129/00 vom 24.01.2001

Zum Nachweis der Auflassung gegenüber dem Grundbuchamt genügen nur solche öffentliche Urkunden, die den zwingenden Formerfordernissen des Beurkundungsgesetzes entsprechen.

OLG-HAMM – Urteil, 34 U 44/05 vom 16.12.2005


Entscheidungen zu weiteren Paragraphen

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "Entscheidungen zu § 13 Abs. 1 BeurkG" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum