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JuraForum.deUrteileVorschriftenBBetrVG§ 24 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG 

Entscheidungen zu "§ 24 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG"

Übersicht

BAG – Beschluss, 1 ABR 52/00 vom 14.08.2001

Das Restmandat eines Betriebsrats setzt einen die Stillegung eines Betriebs überdauernden Regelungsbedarf voraus. Fehlt es daran, endet mit der tatsächlichen Stillegung des Betriebs und der darauf bezogenen Beendigung auch der Arbeitsverhältnisse der Betriebsratsmitglieder das betriebsverfassungsrechtliche Rechtsverhältnis der Betriebsparteien.

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