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JuraForum.deUrteileVorschriftenBBetrVG§ 19 Abs. 9 BetrVG 

Entscheidungen zu "§ 19 Abs. 9 BetrVG"

Übersicht

LAG-KOELN – Beschluss, 9 TaBV 40/06 vom 13.02.2007

1. Die in einer Niederlassung untergebrachten Abteilungen Vertrieb und Zentrale stellen Betriebsteile des Hauptbetriebs dar, wenn sie von einem zentralen Vertriebsdirektor und zentralen Fachbereichsleitern geführt werden.

2. Zur Unwirksamkeit einer Betriebsratswahl bei Verkennung des Betriebsbegriffs.

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