Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileVorschriftenBBetrAVG§ 9 Abs. 1 BetrAVG 

Entscheidungen zu "§ 9 Abs. 1 BetrAVG"

Übersicht

LAG-KOELN – Urteil, 9 Sa 1576/07 vom 06.05.2008

1. Die Mitteilung des Pensionssicherungsvereins (PSV) nach § 9 Abs. 1 BetrAVG stellt weder einen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsakt noch ein (privatrechtliches) konstitutives oder deklaratorisches Schuldanerkenntnis dar.

2. Ein Schadensersatzanspruch gegen den PSV aufgrund eines unrichtigen Leistungsbescheides kommt ausnahmsweise in Betracht, wenn

a. der Bescheid auf einer - nicht notwendig schuldhaft - falschen Einschätzung der Rechtslage durch den PSV beruht,

b. der Versorgungsberechtigte den Sachverhalt wahrheitsgemäß und vollständig mitgeteilt hat,

c. der Empfänger des Leistungsbescheides im Vertrauen auf dessen Richtigkeit Vermögensdispositionen getroffen oder zu treffen unterlassen hat, die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen kann.

BAG – Urteil, 3 AZR 429/96 vom 09.12.1997

Leitsätze:

1. Der Sicherungsfall des § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 BetrAVG setzt voraus, daß der Arbeitgeber seine Betriebstätigkeit vollständig beendet und offensichtlich keine Konkursmasse vorhanden ist, die zur Deckung der Kosten eines Konkursverfahrens ausreicht.

2. Die offensichtliche Masselosigkeit ist eine anspruchsbegründende Tatbestandsvoraussetzung. Es kommt nicht darauf an, über welche Kenntnisse der Betriebsrentner und der PSV verfügen. Entscheidend sind die objektiven Verhältnisse (Klarstellung zum Urteil vom 11. September 1980 - 3 AZR 544/79 - BAGE 34, 146 = AP Nr. 9 zu § 7 BetrAVG).

3. Die Masselosigkeit muß nicht schon bei der Betriebseinstellung vorliegen und offensichtlich sein (Fortführung der bisherigen Rechtsprechung, vgl. BAGE 34, 146 und BAGE 47, 229 = AP Nr. 9 und 22 zu § 7 BetrAVG).

4. Die Einstandspflicht des PSV entsteht in dem Zeitpunkt, in dem alle Tatbestandsvoraussetzungen des § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 BetrAVG vorliegen. Ein später gestellter Konkursantrag führt nicht dazu, daß der Insolvenzschutz des § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 BetrAVG rückwirkend entfällt.

5. Ansprüche, die nicht gegen den Arbeitgeber oder sonstige Versorgungsträger, sondern gegen Dritte gerichtet sind, wie etwa Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Konkursanmeldung, berühren die Insolvenzsicherung nicht (§ 7 Abs. 1 und 4 BetrAVG). Es ist Sache des PSV, sich diese Ansprüche abtreten zu lassen und dann durchzusetzen.

Aktenzeichen: 3 AZR 429/96
Bundesarbeitsgericht 3. Senat Urteil vom 09. Dezember 1997
- 3 AZR 429/96 -

I. Arbeitsgericht
Köln
- 8 Ca 6764/94 -
Urteil vom 27. Juli 1995

II. Landesarbeitsgericht
Köln
- 2 (7) Sa 958/95 -
Urteil vom 15. Mai 1996

BGH – Urteil, IV ZR 57/99 vom 19.01.2000


Entscheidungen zu weiteren Paragraphen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "Entscheidungen zu § 9 Abs. 1 BetrAVG" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum