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JuraForum.deUrteileVorschriftenBBetrAVG§ 16 Abs. 2 BetrAVG 

Entscheidungen zu "§ 16 Abs. 2 BetrAVG"

Übersicht

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 6 U 176/07 vom 25.11.2008

Einem vormaligen Vorstandsmitglied eines nach seinem Ausscheiden teilprivatisierten städtischen Versorgungsbetriebes steht gemäß § 16 Abs. 2 BetrAVG ein Anspruch auf Anpassung seines Ruhegehaltes im Umfang des Anstieges des Verbraucherpreisindexes im Anpassungszeitraum zu; der Nichtanstieg der Bezüge der aktiven Vorstände steht dem nicht entgegen, wenn diese zugleich Vorstände der Holding des Versorgungsbetriebes sind und dort höhere Bezüge erhalten, auf die die Bezüge des Versorgungsbetriebes angerechnet werden.

LAG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 4 Sa 733/06 vom 21.12.2006

LAG-HAMBURG – Urteil, 4 Sa 20/01 vom 28.01.2002


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