Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileVorschriftenBBeamtVG§ 56 Abs. 3 F: 1994 BeamtVG 

Entscheidungen zu "§ 56 Abs. 3 F: 1994 BeamtVG"

Übersicht

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 10 A 10053/06.OVG vom 19.05.2006

Die gemäß § 56 Abs. 3 BeamtVG vorgeschriebene Verrentung von Kapitalabfindungen zwischen- oder überstaatlicher Einrichtungen schließt grundsätzlich auch solche Kapitalbeträge ein, die auf eigenen Einzahlungen des Beamten beruhen. Die Eigentumsgarantie oder der Alimentationsgrundsatz stehen dem nicht entgegen.

Die Verrentung erfasst auch Zinsen, die auf die Kapitalabfindungen im Zeitraum zwischen Auszahlung und Eintritt des Versorgungsfalles anfallen.

Zur Verrentung der Kapitalabfindungen nach Maßgabe der Anlage 9 zum Bewertungsgesetz.

Entscheidungen zu weiteren Paragraphen

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "Entscheidungen zu § 56 Abs. 3 F: 1994 BeamtVG" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum