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JuraForum.deUrteileVorschriftenBBDSG§ 19 BDSG 

Entscheidungen zu "§ 19 BDSG"

Übersicht

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 2/5 Ws 700/06 Vollz vom 05.09.2007

1. Ein Anspruch eines Gefangenen auf Einsicht in die ihn betreffende Gefangenenpersonalakte besteht nur, wenn er geltend macht, dass aufgrund bestimmter Umstände eine Auskunftserteilung nicht ausreichend sei und er der Akteneinsicht bedürfe.

2. In Berlin steht Rechtsanwälten und Verteidigern nach den hier geltenden Verwaltungsvorschriften regelmäßig ein weitergehender Anspruch auf Einsicht in die Gefangenenpersonalakte zu.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 5 Ws 102/06 Vollz vom 04.12.2006

"Zum Recht eines Strafgefangenen auf Einsicht in ein kriminologisch-prognostisches Gutachten einer Dipl.-Psychologin."

BVERFG – Beschluss, 2 BvR 406/02 vom 21.01.2003

BFH – Beschluss, VII B 21/99 vom 18.04.2000

BVERFG – Beschluss, 2 BvQ 30/99 vom 20.08.1999


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