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JuraForum.deUrteileVorschriftenBBbgNatSchG§ 46 Abs. 2 Satz 1 BbgNatSchG 

Entscheidungen zu "§ 46 Abs. 2 Satz 1 BbgNatSchG"

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OVG-BRANDENBURG – Beschluss, 3a B 255/03 vom 14.10.2004

1. Zur "freien Landschaft" i.S.v. § 44 Abs. 1 Satz 1 BbgNatSchG a. F. (insoweit in der Neufassung des BbgNatSchG unverändert geblieben) zählen die Gebiete außerhalb des Waldes - wo ein eigenständiges Betretungsrecht greift - und außerhalb der bebauten Ortslagen; darunter ist der Bereich außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zu verstehen, auch wenn für sie ein Bebauungsplan besteht.

2. Eine funktionale Betrachtungsweise hat nicht nur für die Abgrenzung von Innen- und Außenbereich Bedeutung, sondern auch für die Bestimmung des Bereichs der "freien Landschaft".

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