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JuraForum.deUrteileVorschriftenBBBergG§ 54 Abs. 2 S. 1 BBergG 

Entscheidungen zu "§ 54 Abs. 2 S. 1 BBergG"

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OVG-SAARLAND – Beschluss, 2 W 16/06 vom 20.12.2006

1. Das Ablagern von Nebengestein auf einer Bergehalde unterfällt gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 BBergG dem Bergrecht, wenn es in einem unmittelbaren betrieblichen, nicht notwendig räumlichen Zusammenhang mit der Gewinnung von Steinkohle erfolgt.

Für die Ablagerung von Nebengestein auf einer Bergehalde, die der Bergaufsicht unterliegt, ist das Einvernehmen der Gemeinde nicht erforderlich (§ 36 Abs. 1 S. 2 2. HS BauGB); diese ist jedoch gemäß § 54 Abs. 2 S. 1 BBergG vor der Zulassung des Betriebsplanes zu beteiligen, wenn durch die vorgesehenen Maßnahmen der Aufgabenbereich der Gemeinde als Planungsträgerin berührt wird.

2. Einzelfall der Zulassung eines Nachtrags zum Betriebsplan, die eine Ablagerung von Nebengestein aus einem anderen Gewinnungsbetrieb zum Gegenstand hat und von der Gemeinde unter Berufung auf ihre Planungshoheit, die durch eine drohende Versumpfung der Haldenfläche beeinträchtigt werde, angegriffen wird.

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