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JuraForum.deUrteileVorschriftenBBauO NRW§ 6 Abs. 2 Satz 1 BauO NRW 

Entscheidungen zu "§ 6 Abs. 2 Satz 1 BauO NRW"

Übersicht

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 7 B 2212/02 vom 27.03.2003

Setzt ein Bebauungsplan die geschlossene Bauweise fest, muss die Reichweite dieser Festsetzung nicht auf die durch Baugrenzen oder Baulinien bestimmte überbaubare Grundstücksfläche beschränkt sein. Die geschlossene Bauweise kann auch hinsichtlich solcher Vorhaben vorgeschrieben sein, für die eine im Bebauungsplan bestimmte Ausnahme deshalb erforderlich ist, weil Gebäudeteile eine Baugrenze überschreiten.

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Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "Entscheidungen zu § 6 Abs. 2 Satz 1 BauO NRW" © JuraForum.de — 2003-2013

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