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JuraForum.deUrteileVorschriftenBBaumschutzsatzung§ 5 Abs. 1 Nr. 3 Baumschutzsatzung 

Entscheidungen zu "§ 5 Abs. 1 Nr. 3 Baumschutzsatzung"

Übersicht

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 8 A 5373/99 vom 13.02.2003

1. Wird durch den Blütenstaub eines Baumes bei einem Grundstücksnutzer eine Allergie ausgelöst oder spürbar verstärkt, liegt eine Gefahr im Sinne einer Baumschutzsatzung vor.

2. Zum Nachweis ist ein hinreichend aussagekräftiges und substantiiertes, in der Regel auf entsprechenden Allergietests beruhendes ärztliches Attest oder Gutachten vorzulegen.

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