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Entscheidungen zu "§ 6 Abs. 3 BauGB-MaßnG"

Übersicht

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 5 S 639/02 vom 02.02.2005

Städtebauliche Folgekostenverträge gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BauGB (früher § 6 Abs. 3 BauGB-MaßnG) sind nicht nur mit dem Träger eines größeren Vorhabens (Investor) zulässig, sondern auch mit den (ggf. zahlreichen) einzelnen Grundstückseigentümern eines Plangebiets im Rahmen einer "Angebotsplanung" der Gemeinde.

Entscheidungen zu weiteren Paragraphen

  • § 6 Abs. 3 BauGB-MaßnG

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