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JuraForum.deUrteileVorschriftenBBauGB§ 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB 

Entscheidungen zu "§ 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB"

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OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 10 A 4715/02 vom 13.02.2004

§ 35 Abs. 4 Nr. 2 c BauGB kann nicht über den Wortlaut der Vorschrift hinaus dahin ausgelegt werden, dass die erleichterte Zulassung eines Ersatzbaus schon dann in Frage kommt, wenn nicht der Eigentümer selbst, sondern Familienangehörige des Eigentümers das vorhandene Gebäude längere Zeit bewohnt haben. Lediglich dann, wenn der Eigentümer das vorhandene Gebäude längere Zeit selbst als Mieter oder Angehöriger des früheren Eigentümers bewohnt hat und im Anschluss daran das Eigentum erwirbt, kommt eine erweiternde Auslegung der Vorschrift in Betracht.

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