Eine sonstige Rechtsvorschrift im Sinne des § 6 Abs. 2 BauGB ist auch eine Verordnung über die Festsetzung eines Landschaftsschutzgebietes.
Die Genehmigung eines Flächennutzungsplans ist zu versagen, soweit der Inhalt seiner Darstellungen (hier: von Wohnbauflächen) einer Verordnung über die Festsetzung eines Landschaftsschutzgebietes widerspricht. Nicht erheblich ist, ob der Gemeinde eine Änderung der Landschaftsschutzverordnung "verbindlich" in Aussicht gestellt wurde.
Urteil des 4. Senats vom 21. Oktober 1999 - BVerwG 4 C 1.99 -
I. VG Köln vom 28.02.1996 - Az.: VG 8 (13) K 4908/93 -
II. OVG Münster vom 11.01.1999 - Az.: OVG 7 A 2377/96 -