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JuraForum.deUrteileVorschriftenBBauGB§ 135 Abs. 2 (F. 1998) BauGB 

Entscheidungen zu "§ 135 Abs. 2 (F. 1998) BauGB"

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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 5 S 210/07 vom 25.01.2008

1. Ausgleichsmaßnahmen auf der Grundlage eines vor dem 01.01.1998 beschlossenen Bebauungsplans können Eingriffsgrundstücken nur in dem Umfang (nachträglich) durch Festsetzung zugeordnet werden, in dem dies unter der Geltung von § 8a BNatSchG 1993 zulässig war.

2. Zur Bestimmung und Eignung einer ein Baugebiet vor eindringendem Oberflächenwasser schützenden Flutmulde als naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme (hier verneint).

3. Dient eine als naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme festgesetzte Maßnahme vorrangig anderen Zwecken, können die Kosten ihrer Herstellung nicht gemäß § 135a BauGB 1998 auf die Eigentümer der Eingriffsgrundstücke umgelegt werden.

4. Wird eine Gemeinde zur Rückzahlung eines Kostenerstattungsbetrags verurteilt, richten sich die Prozesszinsen nicht nach § 291 BGB, sondern nach §§ 236, 238 AO.

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