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JuraForum.deUrteileVorschriftenBBauGB§ 133 Abs. 1 S. 1 BauGB 

Entscheidungen zu "§ 133 Abs. 1 S. 1 BauGB"

Übersicht

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 A 11850/04.OVG vom 09.02.2005

Die auf der Grundlage des § 11 Abs. 3 BauGB (Fassung 1986) abgegebene Erklärung der zuständigen Behörde, gegen die Aufstellung eines angezeigten Bebauungsplans mache sie keine Rechtsverletzungen geltend, steht einer Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde zur Herstellung der Erschließungsanlage nach § 125 Abs. 2 BauGB (Fassung 1986) gleich. Sie gilt gemäß § 233 Abs. 3 BauGB mit dem Inhalt fort, mit dem sie wirksam erlassen wurde.

Zu den Möglichkeiten, das Bauprogramm mit Auswirkungen auf das Erschließungsbeitragsrecht zu ändern.

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