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JuraForum.deUrteileVorschriftenBBauGB§ 128 BauGB 

Entscheidungen zu "§ 128 BauGB"

Übersicht

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 3 A 5207/04 vom 16.04.2008

1.) Zur Berücksichtigungsfähigkeit von Fremdfinanzierungskosten im Erschließungsaufwand.

2.) Bei der Berechnung der Fremdfinanzierungskosten ist der Fremdfinanzierungsbetrag um den Betrag von der Gemeinde vereinnahmter Vorausleistungen der Beitragspflichtigen für die betreffende Erschließungsanlage zu mindern. Insofern hat die spezifische erschließungsbeitragsrechtliche Zweckbindung der Vorausleistungen Vorrang vor der tatsächlichen haushaltsrechtlichen Behandlung dieser Zahlungszuflüsse.

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil, 3 A 2169/03 vom 01.06.2006

Eine Gemeinde, die nach Kostenspaltung und Abschnittsbildung eine Teileinrichtung einer Erschließungsanlage gegenüber den Beitragspflichtigen abgerechnet hat, muss bei der Abrechnung der weiteren Teileinrichtungen denselben Abschnitt als Abrechnungsraum zugrunde legen (wie BVerwG, Urteil vom 4.10.1974 - IV C 9.73 - , KStZ 1975, 68). Das gilt auch dann, wenn die erste Teileinrichtung bereits unter der Geltung des Preußischen Fluchtliniengesetzes abgerechnet worden ist, die weiteren Teileinrichtungen aber erst nach Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes hergestellt und abgerechnet werden (wie OVG Berlin, Urteil vom 4.9.2003 - 5 B 7.02 - , OVGE 25, 45).

Die Regelung des § 128 Abs. 3 Nr. 2 BBauG/BauGB, wonach nur die Kosten für Überbreiten der Fahrbahnen der Ortsdurchfahrten klassifizierter Straßen in den beitragsfähigen Erschließungsaufwand eingestellt werden dürfen, findet keine Anwendung, wenn eine Fahrbahn schon unter der Geltung des Preußischen Fluchtliniengesetzes technisch hergestellt und beitragsmäßig abgerechnet worden ist (vgl. § 180 Abs. 3 BBauG).

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 6 B 00.749 vom 06.12.2004

Kann ein Baugebiet nicht nur über den im Zusammenhang mit seiner Erschließung neu errichteten Knotenpunkt an einer klassifizierten Straße, sondern auch von anderer Seite über Gemeindestraßen angefahren werden, gehören die von der Gemeinde zu übernehmenden Kosten für die Errichtung des Knotenpunktes nicht zu dem i.S. von § 128 Abs. 1 Nr. 2 BauGB notwendigen Aufwand "für" die Herstellung der einmündenden oder anderer Straßen dieses Baugebiets.

OLG-NAUMBURG – Urteil, 11 U 200/01 vom 23.05.2002

Zur Auslegung des Begriffs Ersterschließungskosten bei einem Grundstückskaufvertrag (hier vom Verkäufer zu tragen.).

HESSISCHER-VGH – Urteil, 5 UE 2832/00 vom 31.05.2001

Hat sich die Gemeinde bei der Erstherstellung einer Straße auf einer ihr im Umlegungsverfahren für Straßenbauzwecke zugeteilten und dabei erstmals vermessenen Fläche ermessensfehlerfrei dafür entschieden, im Interesse einer leichteren und unbehinderten Bauausführung von Vorkehrungen zur verlässlichen und dauerhaften Kenntlicherhaltung der ursprünglichen Grenzmarken abzusehen und den endgültigen Grenzverlauf in Anlehnung an die tatsächlich befestigte Fläche in einer "Schlussvermessung" der Straße feststellen und abmarken zu lassen, so stellen die dadurch verursachten Vermessungskosten erforderlichen Erschließungsaufwand dar, der umgelegt werden darf.

BFH – Urteil, V R 64/02 vom 01.07.2004


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