Wird das Arbeitsverhältnis eines Angestellten des öffentlichen Dienstes, auf den bisher der BAT-O/BL anzuwenden war, von einem Arbeitgeber im Geltungsbereich des BAT-O/VkA übernommen, ergibt sich die Stufe der Vergütungsgruppe aus der Regelung des § 27 Abschn. A Abs. 3 Unterabs. 2 Buchst. a Doppelbuchst. bb BAT-O/VkA. Das gilt auch, wenn die Übernahme in Durchführung gesetzlicher Verwaltungsreformvorschriften erfolgt.
Aktenzeichen: 6 AZR 240/97
Bundesarbeitsgericht 6. Senat Urteil vom 29. Oktober 1998
- 6 AZR 240/97 -
I. Arbeitsgericht
Neuruppin
- 2 Ca 827/96 -
Urteil vom 05. Juni 1996
II. Landesarbeitsgericht
Brandenburg
- 4 Sa 489/96 -
Urteil vom 30. Oktober 1996