JuraForum.de > Urteile > Vorschriften > B > BAföG-AuslandszuschlagsV > § 3 Abs. 2 Nr. 2 BAföG-AuslandszuschlagsV
| Rechtsgebiete: | BAföG, BAföG-AuslandszuschlagsV |
| Schlagworte: | Ausbildung, Ausbildungsförderung, Ausland, Auslandsausbildung, Auslandsstudium, Studiengebühren |
| Leitsatz: | 1. § 3 Abs. 2 Nr. 1 BAföG-AuslandszuschlagsV ist eine eng auszulegende Ausnahmebestimmung. 2. Ob die Ausbildung im Ausland nur an der gewählten Hochschule durchgeführt werden kann, bestimmt sich nach objektiven Kriterien. 3. Individuelle Umstände des Auszubildenden können allenfalls dann zur Vermeidung unzumutbarer Härten Berücksichtigung finden, wenn sie ein einem objektiven Hindernis vergleichbares Gewicht erreichen. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 10972/08.OVG | |
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