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JuraForum.deUrteileVorschriftenBBAföG§ 21 BAföG 

Entscheidungen zu "§ 21 BAföG"

Übersicht

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 3 M 146/06 vom 27.06.2007

Die Aufrechnung mit einer Gegenforderung stellt keine Vollziehung eines die betreffende Forderung konkretisierenden Leistungsbescheides dar. Eine Handlung, die - wie hier die Aufrechnungserklärung - der Erfüllung der eigenen Verbindlichkeit dient und dabei gleichzeitig die Befriedigung der eigenen Forderung bewirkt, ist keine Maßnahme, durch die der Verwaltungsakt vollzogen wird (Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 B 736/04 vom 15.08.2006

1. Der Einkommensbegriff des § 21 Abs 1 BAföG knüpft an die povisitven Einkünfte des § 2 Abs 1 EStG an.

2. Zu den positiven Einkünften zählen auch Gewinnanteile an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, bei der der Auszubildende als Mitunternehmer anzusehen ist.

3. Mitunternehmerschaft liegt vor, wenn eine Beteiligung an Gewinn und Verlust der Gesellschaft gegeben ist. Eine laufende Gewinnauszahlung ist nicht erforderlich.

4. Ein Abzug von Verlusten der Gesellschaft aus vorangegangenen Veranlagungszeiträumen ist nach § 21 BAföG nicht zulässig.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 11677/04.OVG vom 13.01.2005

Der den Halbgeschwistern des Auszubildenden von deren erwerbstätiger Mutter gewährte Naturalunterhalt mindert den dem Vater des Auszubildenden für die Halbgeschwister zu gewährenden Einkommensfreibetrag in der Regel auf die Hälfte.

OVG-SAARLAND – Beschluss, 3 Q 30/03 vom 19.03.2004

§ 21 Abs. 1 S. 5 BAFÖG begegnet auch nach Wegfall der Vermögensanrechnung der Eltern keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

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