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JuraForum.deUrteileVorschriftenBBAföG§ 17 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BAföG 

Entscheidungen zu "§ 17 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BAföG"

Übersicht

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 12.07 vom 10.04.2008

1. § 7 Abs. 1 Satz 2 BAföG gilt nicht für im Ausland berufsqualifizierende Ausbildungsabschlüsse, die ausländische Ehegatten deutscher Staatsangehöriger vor der Eheschließung im Herkunftsland erworben haben (im Anschluss an Urteil vom 31. Oktober 1996 - BVerwG 5 C 21.95 - BVerwGE 102, 200 ff.).

2. Die Aufnahme eines anderen Studienfaches in Deutschland nach berufsqualifizierendem Ausbildungsabschluss im Ausland ist förderungsrechtlich als andere Ausbildung im Sinne von § 7 Abs. 3 Satz 1 BAföG nach erfolgtem Abbruch zu bewerten.

3. Die in Deutschland geführte Ehe stellt - für sich allein genommen - förderungsrechtlich keinen unabweisbaren Grund im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 2 BAföG dar. Soweit die im Ausland abgeschlossene andere Ausbildung einer inländischen gleichwertig ist, ist daher eine Anrechnung von im Ausland verbrachten Studiensemestern gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BAföG vorzunehmen.

BVERWG – Beschluss, BVerwG 5 B 116.97 vom 15.06.1998

Leitsatz:

Die durch das 18. BAföG-Änderungsgesetz vom 17. Juli 1996 bewirkte Umstellung der Ausbildungsförderung für Studenten auf ein verzinsliches Bankdarlehen nach § 18 c BAföG für die Fallgruppe des § 17 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BAföG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Beschluß des 5. Senats vom 15. Juni 1998 - BVerwG 5 B 116.97 -

I. VG Düsseldorf vom 21.03.1997 - Az.: VG 13 K 211/97 -
II. OVG Münster vom 28.08.1997 - Az.: OVG 16 A 2230/97 -

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