1. Gegen die Ausweisung und Fortschreibung eines Jahresarbeitszeitsolls auf einem monatlich aufgegliederten Arbeitszeitkonto für einen der Deutschen Bahn AG zugewiesenen, im Wechseldienst tätigen Beamten des Bundeseisenbahnvermögens bestehen grundsätzlich keine Bedenken.
2. Der Beamte im Wechseldienst, der an einem Wochenfeiertag nach dem Dienstplan zum Dienst eingeteilt ist, aber den Dienst wegen Dienstunfähigkeit nicht leisten kann, ist arbeitszeitrechtlich so zu behandeln, als habe er seine konkret für diesen Tag festgelegte Dienstleistungspflicht vollständig erfüllt.