Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileVorschriftenAAuslG§ 88 Abs. 1 Satz 2 AuslG 

Entscheidungen zu "§ 88 Abs. 1 Satz 2 AuslG"

Übersicht

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 13 S 880/00 vom 12.09.2002

1. Eine Jugendstrafe ist weder eine Freiheitsstrafe im Sinne des § 88 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 noch eine Strafe im Sinne des § 88 Abs. 1 Satz 2 AuslG.

2. Ob in Fällen, in denen der Einbürgerungsbewerber zu einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt worden ist, eine Regelungslücke vorliegt, die durch analoge Anwendung des § 88 Abs. 1 Satz 2 AuslG zu schließen ist, bleibt offen.

3. Eine Ermessenseinbürgerung nach § 88 Abs. 1 Satz 2 AuslG ist ausgeschlossen, wenn der Einbürgerungsbewerber zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, die nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist.

4. Das Vorliegen eines Ausweisungsgrundes nach §§ 46 Nr. 1 bis 4, 47 Abs. 1 oder 2 AuslG schließt eine Einbürgerung nach § 8 Abs. 1 StAG auch dann aus, wenn der Ausweisungsgrund für Entscheidungen der Ausländerbehörde über die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung verbraucht ist.

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 5 M 24.06 vom 28.07.2006


Entscheidungen zu weiteren Paragraphen

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "Entscheidungen zu § 88 Abs. 1 Satz 2 AuslG" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum