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JuraForum.deUrteileVorschriftenAAuslG§ 23 Abs. 2 AuslG 

Entscheidungen zu "§ 23 Abs. 2 AuslG"

Übersicht

BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 9.04 vom 12.04.2005

Hat ein türkischer Arbeitnehmer eine Aufenthaltserlaubnis durch Täuschung erlangt, so begründet dies keine ordnungsgemäße Beschäftigung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80. Dabei ist unerheblich, ob der Täuschende wegen seines Verhaltens bestraft worden ist und ob eine ihm erteilte Aufenthaltserlaubnis zurückgenommen worden ist.

OVG-BRANDENBURG – Beschluss, 4 B 329/03 vom 24.10.2003


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