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JuraForum.deUrteileVorschriftenAAusglLeistG§ 3 Abs. 2 Satz 3 AusglLeistG 

Entscheidungen zu "§ 3 Abs. 2 Satz 3 AusglLeistG"

Übersicht

BGH – Urteil, V ZR 162/06 vom 04.05.2007

Die Berechtigung, landwirtschaftliche Flächen und Waldflächen nach § 3 Abs. 1 bis 4 AusglLeistG begünstigt zu erwerben, setzt auch im Fall von Wiedereinrichtern im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 3 AusglLeistG deren Ortsansässigkeit voraus.

OLG-NAUMBURG – Urteil, 11 U 40/04 vom 26.10.2004

Auch der Verkauf an einen auf besatzungshoheitlicher Grundlage enteigneten Alteigentümer nach dem Flächenerwerbsprogramm des AusglLeistG darf von der Ortsansässigkeit des Berechtigten abhängig gemacht werden.

Behält der Erwerber entgegen der übernommenen Verpflichtung seinen bisherigen Wohnsitz in den alten Bundesländern bei, meldet seinen Hauptwohnsitz aber am Ort der Betriebsstätte an und erweckt hierdurch bereits vor Vertragsabschluss beim Veräußerer den Eindruck, schon ortsansässig geworden zu sein, kann der Getäuschte sowohl wegen des nicht begründeten Lebensmittelpunktes am Ort der Betriebsstätte als auch aufgrund falscher tatsächlicher Angaben vom vertraglich vorbehaltenen Rücktrittsrecht Gebrauch machen und die Rückgabe der landwirtschaftlichen Flächen verlangen.

Entscheidungen zu weiteren Paragraphen

  • § 3 Abs. 2 Satz 3 AusglLeistG

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