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JuraForum.deUrteileVorschriftenAAufenthG§ 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG 

Entscheidungen zu "§ 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG"

Übersicht

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 11 S 2616/06 vom 10.01.2007

Das Aufenthaltsgesetz, das eine Befristung der Wirkungen der Ausweisung nur auf Antrag vorsieht, steht weder zu dem - gleichrangigen - Art. 8 EMRK noch zu der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Widerspruch. Die Ausländerbehörde darf deshalb eine Ausweisungsverfügung erlassen, ohne zugleich von Amts wegen über eine Befristung zu entscheiden.

BVERFG – Beschluss, 2 BvR 1935/05 vom 23.01.2006


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