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JuraForum.deUrteileVorschriftenAAufenthaltsG§ 60 Abs. 4 AufenthaltsG 

Entscheidungen zu "§ 60 Abs. 4 AufenthaltsG"

Übersicht

OVG-SAARLAND – Beschluss, 3 Q 131/06 vom 27.11.2006

1. Zu den Voraussetzungen für die Annahme einer zur Berufungszulassung führenden Divergenz.

2. Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen genügt nicht den Darlegungsanforderungen an eine Divergenzrüge.

3. Einzelfall einer zu Unrecht geltend gemachten konkludenten Abweichung von einem Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts.

OVG-SAARLAND – Beschluss, 2 Q 10/05 vom 29.06.2006

Zu den Voraussetzungen einer Gehörsrüge. Kumykischen Volkszugehörigen aus Dagestan steht innerhalb der Russischen Föderation jedenfalls eine inländische Fluchtalternative offen. Eine landesweite Gruppenverfolgung von Wahabiten ist nach der Erkenntnislage nicht anzunehmen.

OVG-SAARLAND – Beschluss, 2 Q 9/05 vom 29.06.2006

Kumykischen Volkszugehörigen aus Dagestan steht innerhalb der Russischen Föderation jedenfalls eine inländische Fluchtalternative offen. Eine landesweite Gruppenverfolgung von Wahabiten ist nach der Erkenntnislage nicht anzunehmen.

OVG-SAARLAND – Beschluss, 3 Q 2/06 vom 29.06.2006

Kumykischen Volkszugehörigen aus Dagestan steht innerhalb der Russischen Föderation jedenfalls eine inländische Fluchtalternative offen. Eine landesweite Gruppenverfolgung von Wahabiten ist nach der Erkenntnislage nicht anzunehmen.

OVG-SAARLAND – Beschluss, 3 Q 3/06 vom 29.06.2006

Zu den Voraussetzungen einer Gehörsrüge. Kumykischen Volkszugehörigen aus Dagestan steht innerhalb der Russischen Föderation jedenfalls eine inländische Fluchtalternative offen. Eine landesweite Gruppenverfolgung von Wahabiten ist nach der Erkenntnislage nicht anzunehmen.

OVG-SAARLAND – Beschluss, 3 Q 1/06 vom 29.05.2006

Der 3. Senat des OVG des Saarlandes hält an der Rechtsprechung des 2. Senats ( etwa Entscheidung vom 23.6.2005 - 2 R 4/04 - ) fest, wonach Staatsangehörigen der Russischen Föderation tschetschenischer Volkszugehörigkeit grundsätzlich eine zumutbare inländische Fluchtalternative offensteht

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