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JuraForum.deUrteileVorschriftenAAUB 94§ 2 Abs. 1 Ziff. 1 AUB 94 

Entscheidungen zu "§ 2 Abs. 1 Ziff. 1 AUB 94"

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OLG-NAUMBURG – Urteil, 4 U 184/04 vom 14.07.2005

Nach derzeitigem Stand der Wissenschaft kann ein allgemein gesicherter Grenzwert ab dem Drogenkonsum die Annahme absoluter Fahruntüchtigkeit rechtfertigt, nicht begründet werden. Bei einem Alkoholwert unter 1,1 o/oo ergibt auch eine Addition des Alkohol- und des Dorgenwertes keine absolute Fahruntüchtigkeit.

Ein Leistungsausschluß nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 AUB 94 kommt somit nur in Betracht, wenn Ausfallerscheinungen oder Fahrfehler festgestellt werden können, die den Schluss auf eine alkohol- oder drogenbedingte Fahruntauglichkeit zum Unfallzeitpunkt zulassen.

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