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JuraForum.deUrteileVorschriftenAAUB 61§ 3 Abs. 4 AUB 61 

Entscheidungen zu "§ 3 Abs. 4 AUB 61"

Übersicht

OLG-STUTTGART – Urteil, 7 U 208/05 vom 27.07.2006

Bei der Prüfung der Unfallvoraussetzungen kommt es ausschließlich auf dasjenige Ereignis an, das die Schädigung unmittelbar ausgelöst hat. Danach ist der Tod durch Ertrinken regelmäßig ein Unfalltod. Ursachen die zum Ertrinken geführt haben, sind im Rahmen der Ausschlusstatbestände der §§ 3 Abs. 4 AUB 61 bzw. 2 I Nr. 1 AUB 94 zu prüfen (im Anschluss an BGH VersR 1977, 736).

BGH – Urteil, IV ZR 113/99 vom 17.05.2000

AUB 61 § 3 Abs. 4

a) Bei der Ermittlung des Zwecks einer Risikoausschlußklausel kommt es auf deren - dem Versicherungsnehmer aus der Klausel selbst nicht erschließbare - Entstehungsgeschichte auch dann nicht an, wenn deren Berücksichtigung zu einem dem Versicherungsnehmer günstigeren Ergebnis führen könnte.

b) Zur Auslegung des Begriffs "Bewußtseinsstörung" im Sinne des § 3 Abs. 4 AUB 61.

BGH, Urteil vom 17. Mai 2000 - IV ZR 113/99 -
OLG Karlsruhe
LG Karlsruhe

Entscheidungen zu weiteren Paragraphen

Gesetze

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