Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileVorschriftenAAtG§ 20 AtG 

Entscheidungen zu "§ 20 AtG"

Übersicht

HESSISCHER-VGH – Urteil, 5 UE 4102/00 vom 19.09.2001

Die Erhebung von Abgaben (Steuern, Gebühren und Beiträge) unterliegt dem Vorbehalt des Gesetzes.

§ 16 Abs. 3 Röntgenverordnung - RöV - enthält keine Ermächtigung zur Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit der von einer Behörde bestimmten Ärztlichen Stelle, einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, der von einer Landesbehörde durch Vereinbarung die Aufgabe der Qualitätskontrolle von Röntgeneinrichtungen übertragen wurde.

In der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Frauen, Arbeit und Sozialordnung fehlte bis 1999 ein Gebührentatbestand für Gebühren und Auslagen für Tätigkeiten einer Ärztlichen Stelle nach § 16 Abs. 3 RöV.

Die Ärztliche Stelle kann ihren Anspruch auf Zahlung eines Entgelts gegen die Betreiber von Röntgenanlagen auch nicht als "Beliehener" geltend machen. Für eine wirksame Beleihung fehlt die erforderliche gesetzliche Ermächtigungsgrundlage.

§ 16 Abs. 3 RöV scheidet als Rechtsgrundlage für eine Beleihung aus, da die nach Art. 80 Abs. 1 Grundgesetz erforderliche Verordnungsermächtigung erst durch eine entsprechende Organisationsregelung durch Gesetz vom 3. Mai 2000 (BGBl. I S. 636) in § 12 Abs. 1 Ziff. 3 lit. c Atomgesetz - AtG - eingefügt wurde.

Die Ärztliche Stelle kann auch nicht als Sachverständige Ansprüche nach den §§ 20 und 21 Abs. 2 AtG gegenüber den Betreibern von Röntgenanlagen geltend machen.

Entscheidungen zu weiteren Paragraphen

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "Entscheidungen zu § 20 AtG" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum