1. Zu den Anforderungen an die Bestimmtheit einer abstrakten nachträglichen Auflage.
2. Es erscheint bei der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gebotenen Prüfung fraglich, ob die Behörde in einer abstrakten nachträglichen Auflage nach § 17 Abs. 1 Satz 3 AtG für eine Vielzahl von Fallgestaltungen die Einstellung des Leistungsbetriebs vorschreiben und damit die auch dem Schutz des Betreibers dienenden rechtlichen Bindungen umgehen kann, die im Falle einer konkreten Einzelentscheidung nach § 19 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 AtG zu beachten sind.