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JuraForum.deUrteileVorschriftenAAStG a.F.§ 11 Abs. 2 AStG a.F. 

Entscheidungen zu "§ 11 Abs. 2 AStG a.F."

Übersicht

BFH – Urteil, I R 122/04 vom 26.04.2006

Der Erstattungsbetrag gemäß § 11 Abs. 2 AStG a.F. ist nicht nach § 233a AO 1977 zu verzinsen.

BFH – Urteil, I R 52/04 vom 07.09.2005

Eine Körperschaftsteuer ist auch dann i.S. des § 11 Abs. 2 AStG a.F. "für die vergangenen vier Kalenderjahre auf Hinzurechnungsbeträge entrichtet", wenn für jene Jahre wegen eines bestehenden Verlustabzugs keine Steuer zu zahlen war, die Hinzurechnungsbeträge gemäß §§ 7 ff. AStG aber den verbleibenden Verlustabzug vermindert haben und deshalb im Folgejahr außerhalb des Vierjahreszeitraumes eine zu zahlende Körperschaftsteuer angefallen ist (Abgrenzung von dem BMF-Schreiben vom 2. Dezember 1994, BStBl I Sondernummer 1/1995 Tz. 11.2.5).

Entscheidungen zu weiteren Paragraphen

Gesetze

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