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JuraForum.deUrteileVorschriftenAASO§ 20 b ASO 

Entscheidungen zu "§ 20 b ASO"

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NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 8 LB 73/03 vom 29.09.2004

Nach der Alterssicherungsordnung der Zahnärztekammer Niedersachsen ist es nicht zulässig, eine Berufsunfähigkeitsrente herabzusetzen, um mit den ersparten Ausgaben eine durch die Eheschließung des berufsunfähigen Mitgliedes aus Sicht des Versorgungswerkes entstandene Witwenrentenanwartschaft der Ehefrau zu finanzieren.

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