JuraForum.de > Urteile > Vorschriften > A > ArbPlSchG > § 12 Abs. 1 Satz 2 ArbPlSchG
| Rechtsgebiete: | ArbPlSchG, BetrAVG |
| Schlagworte: | Anrechnung der Zeit des Grundwehrdienstes auf die Betriebszugehörigkeit - Unverfallbarkeit einer Versorgungsanwartschaft |
| Leitsatz: | 1. Unter "Regelzeit" iSd. § 12 Abs. 1 Satz 2 ArbPlSchG ist für den Bereich des Hochschulstudiums die im Hochschulrecht festgelegte Regelstudienzeit, und nicht die durchschnittliche Studienzeit zu verstehen. 2. Eine Überschreitung der Regelzeit ist nur dann zulässig, wenn sie ihren Grund in der Gestaltung und Organisation der Prüfungsanforderungen oder des -verfahrens hat oder aus einem anderen besonderen Grunde zulässig ist. |
| Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 1063/06 | |
| Rechtsgebiete: | BetrAVG, ArbPlSchG |
| Schlagworte: | Betriebliche Altersversorgung, Anrechnung von Wehrdienstzeiten |
| Leitsatz: | 1.) Unter "Regelzeit" im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 2 ArbPlSchG ist für den Bereich des Hochschulstudiums die festgelegte Regelstudienzeit und nicht die durchschnittliche Studiendauer zu verstehen. 2.) Eine Überschreitung der Regelzeit ist auch dann "unzulässig" im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 2 ArbPlSchG, wenn sie dem Studierenden nicht vorwerfbar ist. Maßstab ist insoweit nicht die subjektive Vorwerfbarkeit, sondern die objektive Rechtslage. Es bedarf eines normierten Zulässigkeitsgrundes für das Überschreiten der Regelzeit. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 17 Sa 568/06 | |
"Entscheidungen zu § 12 Abs. 1 Satz 2 ArbPlSchG" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum