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Entscheidungen zu "§ 1 ArbPlSchG"

Übersicht




LAG-MUENCHEN – Urteil, 3 Sa 1089/08 vom 20.05.2009

Rechtsgebiete:BGB, ArbPlSchG
Schlagworte:betriebliche Übung
Leitsatz:1. Echte Gratifikationen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld sind im Falle der Teilnahme eines Arbeitnehmers an Wehrübungen, die jeweils die Dauer eines Monats überschreiten, nicht wegen Ruhens des Arbeitsverhältnisses gem. § 1 Abs. 1 ArbPlSchG anteilig zu kürzen, auch wenn sie nicht ausschließlich zum Zwecke des Anreizes für künftige Betriebstreue dienen, sondern auch vergangene Arbeitsleistung belohnen wollen, also Mischcharakter haben.

2. Gewährt ein Arbeitgeber jahrelang ohne Freiwilligkeitsvorbehalt freiwillige Leistungen wie ein Weihnachts- oder Urlaubsgeld oder einen Arbeitgeberzuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen allen Arbeitnehmern unter Einschluss der Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis, z. B. wegen Teilnahme an Wehrübungen, geruht hat, kann auch diesen Arbeitnehmern gegenüber eine entsprechende betriebliche Übung entstehen. Will der Arbeitgeber wegen des Ruhens des Arbeitsverhältnisses solche Leistungen "an sich" kürzen und sie nur ausnahmsweise unter bestimmten Voraussetzungen dennoch ungekürzt gewähren, muss er dies in irgendeiner Weise verlautbaren, bekanntgeben oder für die Arbeitnehmer erkennbar machen, wenn er geltend machen will, dass die betriebliche Übung diese Kürzungsmöglichkeit einschließt.

3. Eine betriebliche Übung setzt einen kollektiven Bezug der Arbeitgebermaßnahme voraus. Bei Beurteilung der Frage, ob ein solcher kollektiver Bezug vorliegt, ist nicht von den Vorstellungen des Arbeitgebers, sondern davon auszugehen, wie die (begünstigten) Arbeitnehmer das Arbeitgeberverhalten verstehen durften.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 3 Sa 1089/08



LAG-DUESSELDORF – Urteil, 9 Sa 1339/07 vom 23.11.2007

Rechtsgebiete:ZDG, ArbPlSchG, BGB
Schlagworte:Zivildienst, Sonderzahlung, Anspruch auf Nebentätigkeit
Leitsatz:1. Ergibt die Auslegung einer Vereinbarung über die Zahlung einer Aufstiegsprämie an einen Handballspieler, dass es sich um eine Erfolgsprämie handelt, hat der Handballspieler Anspruch auf die Aufstiegsprämie, wenn der Erfolg während des Zivildienstes des Handballspielers eintritt.

2. Zum Anspruch auf Ausübung einer Nebentätigkeit während des Zivildienstes auf Grund Vereinbarung, betrieblicher Übung oder nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 9 Sa 1339/07

BAG – Urteil, 9 AZR 241/06 vom 05.06.2007

Rechtsgebiete:BGB, TVG, TV Urlaubsgeld Ang-O, BAT-O, SächsBG, ArbPlSchG
Schlagworte:Urlaubsgeld - Verweisung auf Tarifvertrag
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 241/06

LAG-SAARLAND – Urteil, 2 Sa 177/04 vom 24.08.2005

Rechtsgebiete:InsO, ArbPlSchG, KSchG, WPflG
Leitsatz:Zur Anrechnung von Wehrdienstzeiten auf die Betriebszugehörigkeit.
Volltext: LAG-SAARLAND - Urteil, 2 Sa 177/04


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