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JuraForum.deUrteileVorschriftenAArbGG§ 97 Abs. 5 ArbGG 

Entscheidungen zu "§ 97 Abs. 5 ArbGG"

Übersicht

LAG-HAMM – Urteil, 17 Sa 1767/07 vom 17.04.2008

Das ERA ist betrieblich einzuführen. Wechselt der Arbeitgeber nach Abschluss der ERA-Tarifverträge und vor Einführung von dem ERA im Betrieb von der Vollmitgliedschaft in die OT-Mitgliedschaft des Arbeitgeberverbandes und schließt er gleichzeitig mit der Mehrheit seiner Beschäftigten Änderungsverträge, die die Geltung der ERA-Tarifverträge ausschließen, so kann er nicht für zwei Arbeitnehmer, die sich den Änderungsverträgen verweigert haben, das ERA einführen.

LAG-HAMM – Urteil, 17 Sa 2201/07 vom 17.04.2008

Das ERA ist betrieblich einzuführen. Wechselt der Arbeitgeber nach Abschluss der ERA-Tarifverträge und vor Einführung von dem ERA im Betrieb von der Vollmitgliedschaft in die OT-Mitgliedschaft des Arbeitgeberverbandes und schließt er gleichzeitig mit der Mehrheit seiner Beschäftigten Änderungsverträge, die die Geltung der ERA-Tarifverträge ausschließen, so kann er nicht für zwei Arbeitnehmer, die sich den Änderungsverträgen verweigert haben, das ERA einführen.

LAG-NIEDERSACHSEN – Beschluss, 16 Ta 108/07 vom 02.07.2007

Aussetzung wegen Zweifeln an der Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaft für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP).

LAG-MUENCHEN – Beschluss, 7 TaBV 66/04 vom 10.08.2005

Wahrnehmung von Rechtspositionen - hier: Zutrittsrecht zu Betriebsversammlungen nach § 46 BetrVG - die nach dem Betriebsverfassungsgesetz Gewerkschaften eingeräumt sind, durch eine Arbeitnehmervereinigung mit dem Status einer Koalition im Sinne des Art. 9 Abs. 3 GG, ohne dass diese - derzeit - für sich den Status einer Gewerkschaft im Sinne der Rechsprechung des BAG in Anspruch nimmt.

LAG-MUENCHEN – Beschluss, 11 TaBV 33/04 vom 12.04.2005

1. Die nach der Satzung des Landesverbands des Bayerischen Einzelhandels e.V. mögliche Mitgliedschaft ohne Tarifbindung ist verbandsrechtlich zulässig und verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.

2. § 3 Abs. 1 TVG regelt die Normsetzungsbefugnis der Koalitionen und begrenzt sie auf deren Mitglieder. Die Vorschrift regelt damit aber nicht die Tarifzuständigkeit in personeller Hinsicht

LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 17 Sa 4/09 vom 29.04.2009

LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 6 Ta 89/06 vom 02.03.2006

BAG – Urteil, 4 AZR 186/04 vom 23.02.2005

BAG – Urteil, 1 AZR 143/03 vom 29.06.2004


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