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JuraForum.deUrteileVorschriftenAArbGG§ 87 Abs. 3 Satz 4 ArbGG 

Entscheidungen zu "§ 87 Abs. 3 Satz 4 ArbGG"

Übersicht

LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 12 TaBV 6/04 vom 15.06.2005

1. Zur generellen Zulässigkeit der Teil-Kündigung einer Betriebsvereinbarung - wenn die Einzelregelungen der Betriebsvereinbarung in keinem inneren Zusammenhang miteinander stehen oder sich in der Wiedergabe von gesetzlichen/tariflichen Regelungen erschöpfen.

2. Zu den Voraussetzungen der Zurückweisung verspäteten Vorbringens in der zweiten Instanz gemäß § 87 Abs. 3 Satz 4 ArbGG.

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