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JuraForum.deUrteileVorschriftenAArbGG§ 62 II ArbGG 

Entscheidungen zu "§ 62 II ArbGG"

Übersicht

HESSISCHES-LAG – Urteil, 2 SaGa 632/06 vom 05.07.2006

Einstweilige Verfügung auf Benachrichtigung über Einstellungsangebote an Bewerber des Ranglistenverfahrens für Einstellungen in den hessischen Schuldienst. Es bestand kein Verfügungsgrund, weil die Klägerin durch langes Zuwarten die Dringlichkeit selbst herbeigeführt hat.

LAG-BERLIN – Beschluss, 3 Ta 2142/03 vom 12.11.2003

Die einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren ist grundsätzlich sofort vollstreckbar, wenn alle Voraussetzungen für deren Vollziehung vorliegen.

Die aufschiebende Wirkung einer nach § 87 ArbGG dagegen eingelegten Beschwerde (§ 87 Abs. 4 ArbGG) ändert daran nichts.

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