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JuraForum.deUrteileVorschriftenAArbGG§ 62 Abs. 1 ArbGG 

Entscheidungen zu "§ 62 Abs. 1 ArbGG"

Übersicht

SAECHSISCHES-LAG – Beschluss, 7 Sa 617/06 vom 19.09.2006

Keine einstweilige Einstellung der Zwangsvollsteckung aus dem eine Leitungsverfügung erlassenden Urteil durch Berufungsgericht.

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 2 Ta 133/05 vom 02.06.2005

Beruft ein Arbeitgeber, der erstinstanzlich zur Weiterbeschäftigung verurteilt worden ist, sich in der Zwangsvollstreckung darauf, dass der Arbeitsplatz fortgefallen sei, trägt er hierfür die Darlegungs- und Beweislast. Auf einen Fortfall des Arbeitsplatzes wird er sich i.d.R. nur dann berufen können, wenn Arbeitsplätze als Reaktion auf äußere Zwänge oder vorrangige unternehmerische Gesichtspunkte fortgefallen sind.

LAG-KOELN – Beschluss, 3 (7) Ta 358/04 vom 16.12.2004

Ein Titel ist hinreichend bestimmt, wenn sich aus Urteilstenor, -tatbestand und Entscheidungsgründen der Inhalt des zu vollstreckenden Anspruchs zweifelsfrei ergibt (hier: Weiterbeschäftigung zu unveränderten Arbeitsbedingungen).

HESSISCHES-LAG – Beschluss, 1 Ta 106/04 vom 06.04.2004

1. Die Verhandlung in einem Rechtsstreit über eine Klage wegen Zahlungsansprüchen, die von der Unwirksamkeit einer Beendigung eines Arbeitsverhältnisses abhängen, die Gegenstand eines noch nicht rechtswirksam beendeten Rechtsstreit ist, ist weder regelmäßig wegen Vorgreiflichkeit auszusetzen noch nicht auszusetzen, § 148 ZPO.

2. Die Entscheidung über die Aussetzung hat nach pflichtgemäßem Ermessen nach den Umständen des Einzelfalles zu erfolgen. Diese sind in der Entscheidung offenzulegen.

3. Zu den Umständen des Einzelfalles gehören jedenfalls

- der Stand der beiden Verfahren, vor allem auch der des vorgreiflichen Rechtsstreits und dessen voraussichtliche Dauer und damit die voraussichtliche Dauer der Aussetzung;

- die Gefahr sich widersprechender Entscheidungen unter Berücksichtigung der Erfolgsaussichten der Klagepartei in jenem Rechtsstreit, auch, ob bereits ein Urteil zu ihren Gunsten ergangen ist und wie die Aussichten eines Rechtsmittels zu beurteilen sind;

- die wirtschaftliche Situation beider Parteien;

- die Notwendigkeit für die Klagepartei, ihre Ansprüche mithilfe eines gerichtlichen Titels durchsetzen zu müssen;

- das Verhalten der Klagepartei.

THUERINGER-LAG – Beschluss, 9 Ta 137/2000 vom 11.12.2000

Gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts über einen Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Versäumnisurteil ist das Rechtsmittel der Beschwerde nicht gegeben. Ein solcher Beschluß ist nur unter der Voraussetzung einer greifbaren Gesetzeswidrigkeit anfechtbar.

LAG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 9 Ta 298/07 vom 16.01.2008

LAG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 4 Ta 164/06 vom 25.08.2006

LAG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 4 Ta 165/06 vom 25.08.2006

LAG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 8 Ta 14/05 vom 14.01.2005

LAG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 Ta 254/04 vom 02.12.2004

LAG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 9 Sa 163/04 vom 03.11.2004

LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 8 Ta 4/03 vom 11.04.2003

LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 4 Sa 1/03 vom 04.02.2003

LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 20 Sa 95/01 vom 14.01.2001


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