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JuraForum.deUrteileVorschriftenAARB 94§ 5 Nr. 3 lit. b ARB 94 

Entscheidungen zu "§ 5 Nr. 3 lit. b ARB 94"

Übersicht

OLG-FRANKFURT – Urteil, 3 U 109/04 vom 13.01.2005

Verzichtet in einem Prozessvergleich der Beklagte neben der von ihm eingegangenen Zahlungsverpflichtung auch auf einen Gegenanspruch, hinsichtlich dessen er ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht hatte, entspricht die Kostenverteilung dem Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen, wenn auch der Wert des Gegenanspruchs (hier: auf Übertragung von Gesellschaftsanteilen) berücksichtigt wird.

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