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Entscheidungen zu "§ 14 ApothekenG"

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OLG-HAMBURG – Urteil, 3 U 9/01 vom 26.09.2002

Wer Arzneimittel von einem Großhändler erwirbt und weiter vertreibt, die der Hersteller als Klinikpackungen für den Verkauf an Apotheken zur Belieferung von Krankenhäusern bestimmt hat, handelt nicht allein schon deshalb unlauter, weil er weiß, daß die Packungen ohne sein Zutun von einem Apotheker rechtswidrig in den allgemeinen Verkehr gebracht worden sind.

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