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JuraForum.deUrteileVorschriftenAAPO-GOSt§ 13 Abs. 6 a. F. APO-GOSt 

Entscheidungen zu "§ 13 Abs. 6 a. F. APO-GOSt"

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OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 19 E 788/07 vom 06.11.2007

Eine Erst- und Zweitkorrektur liegt nicht vor, wenn die Korrektoren sich über die Bewertung ausgetauscht haben.

Die Zweckmäßigkeitskontrolle der Widerspruchsbehörde umfasst bei mündlichen Leistungen nicht die Befugnis, die Bewertung zu ändern; ob dies auch bei schriftlichen Leistungen gilt, bedarf der Klärung in einem Hauptsacheverfahren.

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