Die vertraglich vereinbarte Möglichkeit eines Darlehensgebers, die Übertragung des Betriebs des Darlehensnehmers einschließlich des Betriebsgrundstücks gegen Zahlung eines Kaufpreises verlangen zu können, begründet kein "wirtschaftliches Eigentum" im Sinne des § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO (wie Urteil vom 20. Mai 1999 - BVerwG 3 C 29.98 -).
Urteil des 3. Senats vom 20. Mai 1999 - BVerwG 3 C 30.98 -
I. VG Stuttgart vom 07.07.1998 - Az.: VG 6 K 22/96 -