1. Die Verjährung eines Steueranspruchs löst einen Anspruch auf Erstattung geleisteter Vorauszahlungen nach § 37 Abs. 2 Satz 2 AO aus. Ein Vorauszahlungsbescheid bildet insoweit keinen Rechtsgrund für das Behaltendürfen. § 164 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 Satz 1 AO ändert daran nachts.
2. § 171 Abs. 14 AO ist auf diese Fallgestaltung nicht anwendbar.
3. Zum Verhältnis von Vorauszahlungsschuld und eigentlicher Steuerschuld.