Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileVorschriftenAAO 1977§ 362 AO 1977 

Entscheidungen zu "§ 362 AO 1977"

Übersicht

BFH – Urteil, IV R 37/99 vom 08.06.2000

BUNDESFINANZHOF

1. Bei der Auslegung des Schreibens, mit dem der Steuerpflichtige einen Einspruch zurücknimmt, sind auch Umstände in Betracht zu ziehen, die sich nicht aus dem Rücknahmeschreiben selbst ergeben, die jedoch dem FA bekannt sind.

2. Eine selbst originär gewerblich tätige Personengesellschaft kann eine nur eigenes Vermögen verwaltende GbR, an der sie beteiligt ist, gewerblich prägen; dies gilt auch für Feststellungszeiträume vor 1986.

AO 1977 § 362
EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2

Urteil vom 8. Juni 2000 - IV R 37/99 -

Vorinstanz: FG München (EFG 1999, 654)

BFH – Beschluss, IX B 151/01 vom 03.04.2002


Entscheidungen zu weiteren Paragraphen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "Entscheidungen zu § 362 AO 1977" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum