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JuraForum.deUrteileVorschriftenAAMG§ 31 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 AMG 

Entscheidungen zu "§ 31 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 AMG"

Übersicht

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 22.04 vom 09.06.2005

1. Die Antragsfrist des § 31 Abs. 1 Nr. 3 AMG gilt nicht nur für die erste Verlängerung einer Arzneimittelzulassung, sondern auch für nachfolgende weitere Verlängerungen.

2. Die Fünfjahresfrist des § 31 Abs. 1 Nr. 3 AMG für das Erlöschen der Zulassung beginnt bei einer Verlängerung der Zulassung mit der Bekanntgabe des Verlängerungsbescheides.

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